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Persönliche Rechte

Persönliche Rechte

Mit Schutzkonzepten sollen die persönlichen Rechte gestärkt werden. Welche Rechte sind das? Welche sind besonders wichtig? Wo sind sie gesetzlich verankert? Wie erfahre ich von diesen Rechte? Wie können sie gestärkt werden?

Die persönlichen Rechte als Dreh- und Angelpunkt
Unser Grundverständnis ist, dass junge Menschen ebenso wie ältere Menschen Grundrechtsträger sind und über persönliche und soziale Rechte verfügen.
Organisationen, in denen Menschen leben, betreut oder beraten werden, sollen die persönlichen Rechte dieser Personen stärken und schützen. Die Verwirklichung und Einlösung der höchstpersönlichen Rechte in Organisationen liegt in den Händen der Leitungskräfte sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die Umsetzung der Rechte der Adressat*innen stellt ein Qualitätsmerkmal von Organisationen dar. Es darf nicht dem Engagement Einzelner überlassen bleiben, dass Adressat*innen über ihre Rechte informiert werden, ihnen diese zugestanden werden und sie in der Ausübung dieser Unterstützung erhalten. Vielmehr benötigt es eine konsequente Orientierung an diesen Rechten und einer Organisationskultur mit transparenten Verfahren und Regeln, die diese Orientierung in den Mittelpunkt stellt. Um eine solche zu gewährleisten, bedarf es jedoch zunächst einer Vergewisserung und Klärung darüber, was überhaupt gemeint ist, wenn über die höchstpersönlichen Rechte gesprochen wird.

Die sozialen und persönlichen Rechte, orientieren sich an den allgemeinen Menschenrechten und schließen noch weiterreichende Rechte ein. Hierzu gehört beispielsweise als eines der wichtigen Menschrechtsinstrumentarien für junge Menschen zwischen 0-18 Jahren weltweit die UN-KRK, (Quality for children Studie 2019). Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich dabei in drei Bereiche aufteilen: In Schutzrechte (protection), Beteiligungsrechte (participation) und Förderrechte (provision).

Schutzrechte (Protection) umfassen dabei das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung sowie das Recht auf Leben. Unter dem Aspekt der Beteiligungsrechte (Participation) sind Rechte subsumiert, die die Subjektstellung des jungen Menschen betonen, wie Informations-, Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte in allen die jungen Menschen betreffenden Angelegenheiten. Der Bereich der Förderrechte (Provision) umfasst Rechte auf bestmögliche Gesundheit und soziale Sicherung sowie auf Bildung und Freizeit.

Weitere Rechtsinstrumentarien sind beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention, in der
die allgemeingültigen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert sind. Im Fokus steht „Inklusion“. Die 50 Artikel der Behindertenrechtskonvention stellen heraus, dass Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen.

Insgesamt unterliegen die unterschiedlichen Organisationen verschiedenen Regularien, die es im Kontext von Schutzkonzepten zu berücksichtigen gilt.