Mehr Beteiligung von Kindern unter sechs Jahren durch Nutzung digitaler Tools am Beispiel von Beschwerdeverfahren in Kindertagesstätten

Kinder leben in einer digitalisierten Welt und bewegen sich heute nicht mehr ausschließlich außerhalb der digitalen Umgebung. Ihre Lebenswelten sind von digitalen Geräten, Alltagsroutinen sowie den damit verbundenen Gefahren durchzogen. Digitalisierung und die gegenwärtige digitale Transformation der Lebenswelten haben dabei auch die frühe Kindheit erreicht und fordern die pädagogischen und didaktischen Konzepte in Bildungsorganisationen, und damit auch in Kindertageseinrichtungen, heraus. Entsprechend ist auch in digitalen Umgebungen dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Rechte von Kindern anerkannt und gefördert werden. Dies kann nur unter Heranziehung digitaler Verfahren sinnvoll und inklusiv gelingen, an welche die Kinder auch in Kindertageseinrichtungen altersgerecht herangeführt werden. Digitalität kann hier als ein Zugang und als ein kindgerechtes Verfahren in Kitas genutzt werden. Die vorliegende Konzeption setzt an der Schnittstelle von Kinderrechten und digitaler Beschwerde an. Ziel ist ein Verfahren (entwickelt unter Mitwirkung von Fachkräften und Kindern in Kitas) zu etablieren, das Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder unter sechs Jahren niedrigschwellig und barrierefrei ermöglicht. So sollen Kinder selbst zu einer Mitwirkung an der Verwirklichung ihrer Rechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz gemäß der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) angeregt werden, um dem Ziel von mehr Beteiligung, Schutz und Beschwerde besser gerecht werden zu können.

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