Welche Inhalte suchen Sie genau?

Intervention

Podcast – Plattform „Connect!“

Baustein Intervention

In den Auseinandersetzungen um organisationale Schutzkonzepte stellt der „Baustein Intervention“ einen notwenigen Aufgabenbereich in Schutzprozessen dar. Als Ausgangspunkt gilt dabei die Annahme, dass – auch wenn umfangreiche Präventionsprozesse existieren – ein hundertprozentiger Schutz in Organisation nicht besteht. Aus diesem Grund bedarf es eines konkreten Handlungsplans, was im Falle eines Verdachts oder einer Vermutung auf Gewalt und Grenzverletzungen zu tun ist, damit alle Akteur*innen einer Organisation Handlungssicherheit gewinnen. Dieser Interventionsplan ist mit allen beteiligten AkteurInnen gemeinsam zu konzipieren. In ihm gilt es festzuhalten, wer welche Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten in einem Krisenfall innehat.

Ein solcher Interventionsplan sollte dabei auf der einen Seite eine gewisse Konkretheit aufweisen, auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass jedes Vorkommnis, jeder Verdachtsfall anders ist. Es bedarf daher flexibler Reaktionen und Handlungsspielräume, um angemessen auf jedes Vorkommnis reagieren zu können.

Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll einen Interventionsplan in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu gliedern:

Unter kurzfristigen Maßnahmen wird zunächst das Wahrnehmen von schwachen oder starken Signalen hinsichtlich der Verletzung von höchstpersönlichen Rechten der AdressatInnen verstanden. Hierbei gilt es vor allem eine akute Weitergefährdung zu verhindern und einem Verdacht nachzugehen.

Anschließend gilt es abzuwägen: Hat sich dabei der Verdachtsfall erhärtet, gilt es mittelfristige Maßnahmen einzuleiten bzw. direkt einzugreifen. Dabei gilt es zu prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen und Pflichten es gibt, welcher Hilfe- und Unterstützungsangebote es kurzfristig bedarf oder auch welche Meldepflichten bestehen.  Insbesondere die Perspektive der Betroffenen ist zentral, d.h. wie können die Betroffenen gestärkt werden und welche Informationen brauchen sie?

Unter langfristen Maßnahmen wird schließlich die Aufarbeitung von Akutfällen oder auch Falschbeschuldigungen verstanden. Wie muss ggf. der Umgang mit der Polizei/dem Gericht gestaltet werden? Welche Maßnahmen der Rehabilitation müssen initiiert werden? Wer übernimmt als Person oder Organisation wofür Verantwortung? Welche strukturellen Bedingungen/Gegebenheiten müssen ggf. überarbeitet und weiterentwickelt werden?

Jene Maßnahmen sind organisationsspezifisch zu definieren und weiter auszudifferenzieren. Darüber hinaus ist für den Prozessbaustein der Intervention querliegend eine gute Dokumentation erforderlich. Die genaue Dokumentation ist relevant für eine mögliche Strafverfolgung, für die Bewertung des Verdachts und eine spätere langfristige Aufarbeitung. Gerade auch wenn ein Verdacht vage bleibt und daher über einen längeren Zeitraum beobachtet werden muss, sind detaillierte Aufzeichnungen von Beginn an essentiell für die weitere Einschätzung.